Land- und Forstwirte

Finanzbuchhaltung & Lohnbuchhaltung

Für Ihre Aushilfen in Keller und Weinberg, Flur und Scheune erstellen wir die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung bzw. die Lohnsteueranmeldung beim Finanzamt.

Ferner sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in Fragen der Beschäftigung von saisonalen Arbeitskräften aus den benachbarten EU-Ländern. Hier gelten besondere Regelungen, die es zu beachten gilt, wenn man unnötige Sozialabgaben vermeiden möchte.

Ebenso stellen wir Ihnen die erforderlichen Daten für Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- oder Berufsgenossenschaftsprüfungen zur Verfügung und lassen diese – insofern dies gesetzlich möglich ist – in unserem Büro durchführen. Ferner sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche Personalfragen.

Ebenso erstellen wir Ihre Finanzbuchhaltung. Ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Hierzu zählt selbstverständlich auch die Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Sie erhalten von uns neben der Offene-Posten-Liste und der Summen- und Saldenliste auch aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen, die zur Vorlage bei den Kreditinstituten geeignet sind.

Sofern Sie eine Kostenrechnung in Ihrem Unternehmen einrichten wollen, haben wir auch dafür die entsprechenden Lösungen.

Für versierte Selbstbucher können wir Datev-Programme für die Lohn- und Finanzbuchhaltung anbieten.

Jahresabschlüsse: Bilanz oder Gewinnermittlung sowie BMELV-Abschluss zur Vorlage bei der LWK bzw. DLR

Aufgrund der von Ihnen oder von uns gefertigten Buchhaltung oder aber den vorgelegten Unterlagen erstellen wir Ihre Bilanz oder Gewinnermittlung, welche die Grundlage für die Einkommensermittlung in den Steuererklärungen darstellt.

Benötigen Sie einen BMELV-Abschluss zur Vorlage bei der LWK oder des DLR wegen Förderzwecken? Auf Basis der von uns erstellten landwirtschaftlichen Buchhaltung stellen wir Ihnen die gewünschten BMELV-Abschlüsse auch in elektronischer Form zur Verfügung.

Erstellung von Gewinnermittlungen für Nebenerwerbswinzer

Für Winzer bzw. Landwirte im Nebenerwerb erstellen wir die Gewinnermittlung entweder anhand der tatsächlichen Kosten, oder aber mit den von der Finanzverwaltung ermittelten Pauschalen. Ebenso sind wir gerne bei der Erstellung der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung behilflich.

Anfertigung der Steuererklärungen & Steueroptimierungsberatung

Ihre Steuererklärungspflicht beim Finanzamt ist vielfältig und umfasst unter anderem die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer. Hier helfen wir nicht nur die Formulare richtig auszufüllen. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerzahlung zu optimieren. Und das nicht erst bei der Erklärung, sondern schon bei der Erstellung der Buchhaltung durch uns.

Aber nicht nur die Optimierung von Ertragsteuern ist wichtig. Auch die Regelungen bei Erbschaften und Schenkungen müssen berücksichtigt werden, um kein Geld an den Staat zu verschenken. Ist die Erbschaft oder Schenkung bereits angefallen, helfen wir bei der Erstellung der entsprechenden Erklärungen.