Privatpersonen

Erstellung von Einkommensteuererklärungen

Egal ob Arbeitnehmer, Beamter, Rentner, Pensionär: Ab einen zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.168,00 Euro für Ledige bzw. 18.336,00 Euro bei Verheirateten fallen Steuern an und Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.

Wir betreuen Mandanten aller Art mit den verschiedensten Einkunftsarten. Z.B. Arbeitnehmer oder Beamte, die eine Wohnung, Ferienwohnung oder ein Haus vermieten oder aber eine Fotovoltaikanlage auf Ihrem Dach betreiben; Pensionäre oder Rentner mit weiteren Einkünften z. B. aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung von Wohnungen, etc…

Oder kommen Sie einfach mit dem ganzen Papierkram nicht zurecht? Was ist günstiger für Sie? Zusammenveranlagung oder doch lieber getrennte? Welche Handwerkerkosten können Sie steuerlich geltend machen, und haben Sie die Höchstbeträge schon erreicht?

Sie alle möchten, dass Ihre Kosten im Zusammenhang mit Ihren Einkünften steuerlich bestmöglich geltend gemacht werden. Wir helfen Ihnen dabei, diese Kosten richtig in Ihrer Steuererklärung zu erfassen und somit keinen Steuercent zu verschenken. Wir prüfen auch, ob für Eheleute eine gemeinsame oder eine separate Steuererklärung günstiger ist, denn Eheleute haben immer das Wahlrecht auf getrennte oder gemeinsame Veranlagung.

Sie möchten Steuern sparen und planen Investitionen? Sprechen Sie uns an damit wir Ihre Steuerbelastung optimieren können.

Beratung bei Vermögensübertragungen

Die Übertragung von Vermögen muss gründlich geplant werden. Hier gilt es steuerliche Fallen und Stolpersteine auszuräumen. Gemeinsam mit uns planen Sie Ihre Vermögensübertragung. Denn weder die nächste Generation, noch Sie selbst möchten unnötig Steuern wegen einer Vermögensübertragung zahlen. Daher planen und begutachten wir Ihre Vorhaben und bewerten diese sowohl in ertragsteuerlicher als auch in erbschaft- und schenkungsteuerlicher Hinsicht.

Beratungen und Gestaltungen zur Erbschaft- und Schenkungssteuer

Nicht nur die Optimierung von Ertragsteuern ist wichtig. Auch die Regelungen bei Erbschaften und Schenkungen müssen berücksichtigt werden um kein Geld an den Staat zu verschenken. Ist die Erbschaft oder Schenkung bereits angefallen, helfen wir bei der Erstellung der entsprechenden Erklärungen.